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   BGH, 11.04.2022 - 2 StR 21/22   

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https://dejure.org/2022,13722
BGH, 11.04.2022 - 2 StR 21/22 (https://dejure.org/2022,13722)
BGH, Entscheidung vom 11.04.2022 - 2 StR 21/22 (https://dejure.org/2022,13722)
BGH, Entscheidung vom 11. April 2022 - 2 StR 21/22 (https://dejure.org/2022,13722)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 334
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.2015 - 2 StR 444/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung durch

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 2 StR 21/22
    Denn die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, ob sich die Strafkammer des Umstands bewusst war, dass Tatmodalitäten einem Angeklagten strafschärfend nur zur Last gelegt werden dürfen, wenn sie vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer vom Täter nicht zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14, NStZ 2015, 634; vom 8. Januar 2014 - 2 StR 514/13; vom 18. Juni 2013 - 2 StR 104/13; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 636 mwN).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 2 StR 21/22
    Der Senat hat dieses Urteil mit Beschluss vom 27. März 2019 (2 StR 382/18) mit Ausnahme der Feststellungen zum äußeren Tathergang aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 12.03.2019 - 2 StR 17/19

    Besondere gesetzliche Milderungsgründe (vorrangige Prüfung bei der

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 2 StR 21/22
    a) Bei der Prüfung, ob ein minder schwerer Fall nach der zweiten Alternative des § 213 StGB vorliegt, hat die Strafkammer, wie der Generalbundesanwalt zutreffend dargelegt hat, schon nicht die gebotene (vgl. Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, NStZ 2019, 409 mwN) Prüfungsreihenfolge beachtet und nicht erkennbar erwogen, ob das Vorliegen eines vertypten Milderungsgrundes - hier des § 21 StGB - allein oder zusammen mit anderen Umständen das Vorliegen eines minder schweren Falls begründet.
  • BGH, 08.01.2014 - 2 StR 514/13

    Strafzumessung (übermäßige Strafschärfung trotz verminderter Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 2 StR 21/22
    Denn die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, ob sich die Strafkammer des Umstands bewusst war, dass Tatmodalitäten einem Angeklagten strafschärfend nur zur Last gelegt werden dürfen, wenn sie vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer vom Täter nicht zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14, NStZ 2015, 634; vom 8. Januar 2014 - 2 StR 514/13; vom 18. Juni 2013 - 2 StR 104/13; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 636 mwN).
  • BGH, 18.06.2013 - 2 StR 104/13

    Rechtmäßigkeit einer strafschärfenden Berücksichtigung der Brutalität der

    Auszug aus BGH, 11.04.2022 - 2 StR 21/22
    Denn die Urteilsgründe lassen nicht erkennen, ob sich die Strafkammer des Umstands bewusst war, dass Tatmodalitäten einem Angeklagten strafschärfend nur zur Last gelegt werden dürfen, wenn sie vorwerfbar sind, nicht aber, wenn ihre Ursache in einer vom Täter nicht zu vertretenden geistig-seelischen Beeinträchtigung liegt (vgl. Senat, Beschluss vom 30. April 2015 - 2 StR 444/14, NStZ 2015, 634; vom 8. Januar 2014 - 2 StR 514/13; vom 18. Juni 2013 - 2 StR 104/13; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 636 mwN).
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